Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), offiziell als Verordnung (EU) 2016/679 bekannt, ist ein zentrales Gesetz der Europäischen Union, das den Schutz personenbezogener Daten regelt. Seit dem 25. Mai 2018 in Kraft, stärkt sie nicht nur die Rechte von Einzelpersonen, sondern vereinheitlicht Datenschutzvorschriften innerhalb der EU. Besonders wichtig ist, dass die DSGVO für alle Unternehmen und Organisationen gilt, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten – unabhängig davon, wo sie ihren Sitz haben.
Personenbezogene Daten umfassen alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Dazu zählen unter anderem:
Gerade sensible Daten unterliegen strengen Schutzvorschriften (Art. 9 DSGVO) und dürfen nur unter bestimmten Bedingungen verarbeitet werden.
Die DSGVO basiert auf sieben zentralen Prinzipien, die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten unbedingt eingehalten werden müssen:
Die DSGVO stärkt die Rechte von Einzelpersonen deutlich. Betroffene haben folgende zentrale Rechte:
Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen folgende Pflichten erfüllen:
Um die DSGVO einzuhalten, sollten Unternehmen folgende Schritte umsetzen:
DSGVO steht für Datenschutz-Grundverordnung (englisch: GDPR – General Data Protection Regulation). Sie ist eine Verordnung der Europäischen Union, die seit dem 25. Mai 2018 gilt und den Schutz personenbezogener Daten regelt.
Die DSGVO gilt für:
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, z. B.:
Die DSGVO definiert sieben Grundsätze:
Betroffene haben folgende Rechte:
Unternehmen sollten:
Eine DSFA ist erforderlich, wenn eine Datenverarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen birgt, z. B. bei:
Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden:
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